Entschädigung für Betriebsrenten: Bund diskutiert Entschädigungen

Ziemlich genau 14 Jahre ist es her, da ging ein Schock durch Deutschland. Mit der damaligen Reform der Krankenversicherung wurde eine erhebliche Mehrbelastung für die Rentner ins Leben gerufen. Der Grund: Neben dem Arbeitnehmeranteil musste fortan auch der Arbeitgeberanteil abgeführt werden – und das auch bei Betriebsrenten, die bereits vor 2004 geschlossen wurden. Es deutet sich jedoch ein Wandel an, denn beim Bund werden bereits Entschädigungen für die Rentner ins Gespräch gebracht.

Kritiker hatten für die Entscheidung im Jahre 2004 harte Worte übrig und sprachen von einer „Enteignung“ der Bundesbürger.

Arbeitnehmer waren die großen Verlierer

Kritiker hatten für die Entscheidung im Jahre 2004 harte Worte übrig und sprachen von einer „Enteignung“ der Bundesbürger. In der Tat waren die Arbeitnehmer in diesem Fall die großen Verlierer und wurden um einen großen Teil ihrer eingezahlten Beiträge gebracht. Das soll sich jetzt ändern. 43 CDU-Bundestagsabgeordnete haben sich mit einem offenen Brief an den Fraktionschef Volker Kauder gewandt und eine Entschädigung der Rentner gefordert.

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Gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärte der CDU-Abgeordnete Maik Beermann: „Wenn wir das Vertrauen der Bürger in die zweite und dritte Säule der Alterssicherung, also der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Versorgung, nicht völlig zerschießen wollen, müssen wir hier handeln.

Krankenkassen wehren sich gegen die Neuregelung

Wenig überraschend gibt es gegen die Pläne heftige Kritik der Krankenkassen. So ergab eine Kalkulation, dass die Entschädigung aller Direktversicherten Kosten von rund 40 Milliarden Euro verursachen würde. Selbst wenn die Betriebsrenten in Zukunft nur noch mit dem halben Beitragssatz belastet werden würden, lägen die Kosten noch immer bei rund 2,5 Milliarden Euro. Und sollten die Krankenkassen künftig wieder beitragsfreie Kapitalauszahlungen aus der Betriebsrente ermöglichen, müssten Kosten in Höhe von rund sechs Milliarden Euro gestemmt werden. Für alle Versicherten könnte sich der Prozess bis zur Umsetzung der Neuregelung also noch als langwierig herausstellen. Immerhin ist der Politik aber bereits bekannt, dass der Abschluss von Betriebsrenten durch die doppelte Belastung keinesfalls steigen wird.

Unklar ist rund um die Entschädigung für die Betriebsrenten aktuell zudem, ob auch diese Neuregelung rückwirkend umgesetzt wird. Wäre dies der Fall, könnten sich die Beitragszahler über eine enorm hohe Rückzahlung freuen, wobei Experten aufgrund der ohnehin hohen Kosten für die Kassen nicht von diesem Umstand ausgehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der CDU signalisierte allerdings ein gewisses Entgegenkommen, was auch die Prüfung einer möglichen Gegenfinanzierung zeigt.

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