Testament

Das Testament wird oftmals auch als „letzter Wille“ bezeichnet und beschreibt eine Regelung für den Erbfall bzw. eine Verfügung von Todes wegen. Der Verstorbene verfasst in einem Testament eine letzte Willenserklärung, mit der darüber entschieden wird, wie sich das eigene Vermögen nach dem Tod verteilt.

Warum ist ein Testament sinnvoll?

In einem Testament können verschiedene Inhalte verfasst werden. Der sogenannte Testator kann hier natürlich die Erbeinsetzung formulieren, gleichzeitig aber auch die Enterbung festhalten, die Aussetzung eines Vermächtnisses veranlassen, Auflagen erteilen oder eine Teilungsanordnung verfassen. Das Festlegen der Vormundschaft für hinterlassene und minderjährige Kinder kann ebenfalls im Testament geregelt werden, auch wenn es sich hierbei nicht um eine erbrechtliche Verfügung im regulären Sinne handelt.

Sinnvoll ist ein Testament vor allem deshalb, weil in Deutschland bei einer ausbleibenden Festlegung die gesetzliche Erbfolge greift. Diese muss aber eben nicht unbedingt den Wünschen des Erblassers entsprechen, so dass mit einem Testament Klarheit geschaffen werden kann.

Verheiratete Paare mit Kindern können etwa bestimmen, welches Kind welchen Anteil vom Vermögen erhält oder ob möglicherweise der oder die Hinterbliebene als Alleinerbe aufgeführt wird. Eine enorme Hilfe, da es sonst zum Beispiel im Falle von Immobilien zu erheblichen Problemen kommen kann.

Ebenfalls wichtig zu beachten ist dabei, dass ein Testament eher in jüngeren Jahren verfasst werden sollte. Es macht also mehr Sinn, sich diesem Thema schon mit 40 als erst mit 80 Jahren zu widmen – immerhin kann in der Zwischenzeit bereits eine ganze Menge passieren.

Wenn Sie Ihr Testament selbst verfassen, darf es nicht mit Computer oder Schreibmaschine erstellt werden. Es muss handschriftlich verfasst werden!

Formvorgaben für das Testament

Generell können Erblasser laut dem BGB zwischen zwei ordentlichen Formen des Testaments wählen. Zum einen kann ein notarielles Testament verfasst werden, zum anderen aber auch ein privates und handschriftliches Testament.

Für das eigenhändige Testament gilt dabei zum Beispiel die Vorgabe, dass dieses eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden muss. Maschinell erstellte Testamente haben keine Gültigkeit, da sich die Identität des Erblassers nicht eindeutig feststellen lässt.

Ebenfalls ist vorgegeben, dass die Unterschrift zwingend am Ende des Dokuments niedergeschrieben sein muss, um dessen Abschluss zu verdeutlichen. Empfohlen wird neben der Unterschrift zudem die Unterzeichnung mit Vor- und Nachnamen.

Bei einem öffentlichen Testament sind die Vorgaben etwas anders. Dieses wird immer von einem Notar geprüft und kann dementsprechend auch maschinell erstellt werden. Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Erblasser bei der Formulierung seines Testaments so zu helfen, dass sein letzter Wille juristisch klar formuliert ist und umgesetzt werden kann.

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