Vorsorgepflicht für Selbständige

Rund 4,1 Millionen Selbständige gibt es in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht alle davon sorgen privat für das Alter vor, so dass laut Bundesregierung in vielen Fällen das Abrutschen in die Altersarmut droht. Um die zusätzliche Belastung für die Steuerzahler und eben jene Altersarmut der Selbständigen zu vermeiden, plant die Bundesregierung nun die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbständige – und zwar noch in diesem Jahr.

Gesetz zur Vorsorgepflicht soll noch in diesem Jahr kommen

Bis zum Sommer 2019 möchte die Bundesregierung in Berlin einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem Selbständige künftig zur Vorsorge verpflichtet werden. Vermeiden möchte die Bundesrepublik dadurch, dass die Selbständigen in die Altersarmut abrutschen und deren Grundsicherung künftig durch die Steuermittel aufrechterhalten werden muss. Insbesondere im Fokus stehen dabei offenbar die sogenannten Solo-Selbständigen, deren Anzahl sich in Deutschland in den Jahren von 2000 bis 2017 von 1,84 Millionen auf 2,28 Millionen erhöht hat. Oftmals handelt es sich zwar um Berufe, welche hohe Qualifikationen erfordern, gleichzeitig reiche der Verdienst in den Augen der Bundesregierung in vielen Fällen aber kaum zum Leben aus. Für die Altersvorsorge stünden dementsprechend gar keine Mittel mehr zur Verfügung.

Insgesamt verdienen in der Bundesrepublik rund 4,1 Millionen Menschen ihr Geld durch selbständige Arbeit. Eine Million dieser Selbständigen sorgt bereits durch die gesetzliche Rentenversicherung oder mit Hilfe eines berufsständischen Versorgungswerkes vor. Die restlichen drei Millionen sollen nun vom neuen Gesetz dazu verpflichtet werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie möglicherweise schon privat vorgesorgt haben oder nicht.

Es gibt Zweifel an der Umsetzbarkeit

Während sich vor allem SPD und Linke stark für die Umsetzung des neuen Gesetzes aussprechen, gibt es auch Zweifel. So erklärte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, dass Solo-Selbständige in der Altersvorsorge nicht zwingend schlechter gestellt sind als Angestellte. Darüber hinaus sieht das Institut der deutschen Wirtschaft gewisse Probleme bei der Garantie einer Mindestsicherung für diejenigen, die beispielsweise eine Pause von der Arbeit nehmen. Denn: In der gesetzlichen Rentenversicherung wird ebenfalls kein Mindestsicherungsumfang garantiert.

Ob das Gesetz umgesetzt wird, ist also noch vollkommen offen und bis dato sind Selbständige gut beraten, selbst für das Alter vorzusorgen. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine Honorarberatung, mit der innerhalb kurzer Zeit die optimale Vorsorgestrategie erarbeitet werden kann. Und das ganz ohne finanzielle Gefahren, denn bei einer Honorarberatung fallen keine Provisionen oder verstecke Kosten an. Stattdessen wird ein fester Satz für die jeweilige Beratung vereinbart.

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