Infos & Änderungen 2019 bei der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der drei großen Säulen für die Altersvorsorge in Deutschland und Ende 2018 besonders in den Fokus gerückt. Verabschiedet wurde im vergangenen Jahr ein Gesetzesentwurf, der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen. Erfreuliche Nachrichten für Arbeitnehmer, dennoch sollte die private Altersvorsorge weiterhin als zusätzliche Stütze genutzt werden.

Mindestens 15 Prozent Zuschuss durch den Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsoge in Deutschland sieht vor, dass sich die Arbeitnehmer über ihren jeweiligen Arbeitgeber für die Zukunft bzw. das Alter absichern können. Allerdings waren die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren hier recht schwammig, denn Art und Umfang der Unterstützung für die betriebliche Altersvorsorge wurde von den Unternehmen festgelegt – und dieser fiel nicht selten verschwindend gering aus.

Damit allerdings soll jetzt Schluss sein, denn die Bunderegierung hat per Gesetz verabschiedet, dass die Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen – und zwar in Höhe von mindestens 15 Prozent. Betroffen sind hiervon im ersten Schwung alle neuen Policen, die frisch abgeschlossen werden. Ab 2022 allerdings müssen die Arbeitgeber dann auch für die Policen Zuschüsse zahlen, die schon vor dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden. Die Voraussetzung hierfür liegt daran, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge sparen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach Abzug des Geldes, welches er in die Betriebsrente steckt, weniger verdient, als die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung vorgibt.

Aus Sicht der Arbeitnehmer ist es ratsam, zusätzlich eine private Vorsorge zu schaffen!

Verbraucher sollten privat zusätzlich vorsorgen

Die neue Gesetzesänderung kann aus Sicht der Verbraucher natürlich als Entgegenkommen der Regierung bezeichnet werden, durch die eine Vorsorge deutlich vereinfacht wird. Nichtsdestotrotz ist es aus Sicht der Arbeitnehmer ratsam, zusätzlich eine private Vorsorge zu schaffen. Die  Möglichkeiten in diesem Bereich sind vielfältig und können zum Beispiel mit einem Honorarberater erarbeitet werden. Dieser hilft zum Beispiel bei der Suche nach einer geeigneten Vorsorgestrategie, welche dann eine langanhaltende und sichere Rendite für die Altersvorsorge bieten kann. Die Kosten für eine Honorarberatung sind dabei jederzeit überschaubar, durchgeführt wird diese zu einem festen Stundenpreis und nicht auf Provisionsbasis.

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