GmbH Nachfolge: Rechtzeitig an später denken

Das eigene Unternehmen ist nicht selten das Ergebnis aus vielen Jahren harter Arbeit, Schweiß, Blut und Tränen. Umso wichtiger ist es vielen Unternehmern, dass die eigene GmbH auch nach dem Ausscheiden weiterhin in eine prächtige Zukunft blicken kann. Möglich ist dies nur, wenn die GmbH Nachfolge klar geregelt ist. Zu früh ist es dafür niemals. Und im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Optionen in Frage kommen können.

Der wichtigste Tipp: Frühzeitig die Nachfolge organisieren

Für keinen Unternehmer ist es ein schöner Gedanke, sich ernsthaft mit der Nachfolge im geschäftlichen Alltag beschäftigen zu müssen. Die Ausgabe bleibt jedoch nicht aus. Insbesondere dann nicht, wenn Sie sich nicht selbst jeglicher Gestaltungsmöglichkeiten berauben möchten. Die GmbH Nachfolge sollte wohl durchdacht sein und benötigt dementsprechend eine intensive Planung. Ratsam ist es deshalb, sich so früh wie möglich mit der Nachfolge zu befassen. Im schlechtesten Fall stehen Sie überraschend vollkommen unorganisiert dar. Und das kann sowohl finanziell als auch existenziell horrende Folgen haben.

GmbH Nachfolge regeln: Welche Optionen habe ich?

Grundsätzlich gibt es für die Regelung der Unternehmens- bzw. GmbH Nachfolge ganz verschiedene Wege und Möglichkeiten. Im Folgenden sollen die wohl bekanntesten Optionen genauer vorgestellt werden:

  • Aufteilung der GmbH-Anteile unter den Kindern
  • Verkauf der Anteile
  • Verschmelzung der GmbH
  • Gesellschaftsvertrag / Geschäftspartner

Aufteilung der GmbH-Anteile unter den Kindern

Nichts liegt im Sinne der GmbH Nachfolge näher, als die Anteile dieser unter den eigenen Kindern zu verteilen. Gewählt wird dieser Weg zum einen aufgrund des guten Gefühls, das eigene Lebenswerk in den Händen des Nachwuchses zu sehen. Auf der anderen Seite kann die Aufteilung der GmbH-Anteile auch aus steuerlicher Sicht Sinn machen.

Jedes Kind verfügt über einen steuerlichen Freibetrag für Erbschaften und Schenkungen von 400.000 Euro. Bei Schenkungen kann dieser Freibetrag mehrfach geltend gemacht werden, wodurch sich eine horrende Summe Steuern sparen lässt. Ob die Schenkung oder Vererbung der bessere Weg ist, richtet sich jedoch individuell nach dem Unternehmenswert. Wichtig ist auf jeden Fall, die gewünschte Aufteilungsart im Gesellschaftsvertrag und dem Unternehmertestament festzuhalten.

Verkauf der GmbH-Anteile

Eine alternative Option ist der Verkauf der GmbH-Anteile. In diesem Fall ist die Nachfolge nur bedingt geregelt, da nach dem Verkauf kein Einfluss mehr auf diese genommen werden kann. Dennoch kann der Verkauf durchaus eine sinnvolle Alternative darstellen. Möchten Sie Ihre GmbH-Anteile verkaufen, sollten Sie vor allem auf die Satzung, die steuerlichen Freibeträge und die Sperrminorität achten.

Die Sperrminorität oder auch die Satzung können einen Verkauf der GmbH-Anteile unter Umständen verhindern. Die steuerlichen Freibeträge sind relevant, wenn möglicherweise für den Verkauf der Gesellschaftsanteile Steuern auf den Gewinn entfallen. Das trifft jedoch nicht in allen Fällen zu.

Verschmelzung der GmbH

Nicht ganz so prominent, aber dennoch häufiger in der Praxis zu finden, ist die sogenannte Verschmelzung der GmbH. In diesem Fall geht die GmbH also in ein bereits bestehendes Unternehmen über. Die größten Unterschiede zum Verkauf finden sich vor allem rund um die Abwicklung der Zahlung. Beim Kauf erhalten die Verkäufer der GmbH in der Regel einen Geldbetrag. Bei der Verschmelzung wiederum erhalten Sie als Verkäufer meist Anteile an dem Unternehmen, welches Ihre GmbH aufgenommen hat.

Der große Vorteil gegenüber dem Verkauf liegt vor allem in der Chance, dass eine Verschmelzung ganz ohne Steuerabzug über die Bühne gebracht werden kann. Hierfür kann ein Antrag eingereicht werden, mit dem die Steuern bei einer Verschmelzung entfallen. Ein einzigartiger Schritt, der bei anderen Formen der Unternehmensnachfolge nicht möglich ist.

Möglichkeiten des Gesellschaftsvertrags nutzen

Ist für die GmbH Nachfolge geplant, dass der Geschäftspartner die Anteile übernimmt, sollte auch dies klar geregelt sein. So kann es im Verlaufe eines Unternehmerlebens jederzeit vorkommen, dass sich die eigenen Wege und Wege der Geschäftspartner trennen. Gründe hierfür gibt es reichlich: Sei es ein Umdenken des Geschäftspartners und die Gründung eines eigenen Unternehmens, ein Abwerbe-Angebot eines Konkurrenten oder einfach eine Meinungsverschiedenheit mit Trennungsfolge.

Für alle Fälle sollten Sie als Unternehmer gut gewappnet sein. Abfindungen können fällig werden, ebenso ist zu bestimmen, was mit weiteren Geschäftsanteilen passiert. Alle diese Dinge sollten bereits frühzeitig im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Der eigenen GmbH Nachfolge lässt sich wesentlich beruhigter entgegenblicken, wenn alle möglichen Eventualitäten frühzeitig abgedeckt sind.

Fazit: Möglichst frühzeitig um die GmbH Nachfolge kümmern

Sich um die GmbH Nachfolge zu kümmern, ist ein wichtiger Schritt. Diesen können Sie gar nicht früh genug ergreifen, um sich möglichst frühzeitig gegen alle Eventualitäten abzusichern. Möglich sind verschiedene Wege und Optionen, wobei diese im Detail miteinander verglichen werden sollten. Mit Hilfe einer Honorarberatung können Sie diese Details klären und so die für Sie beste Lösung ermitteln.


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