GmbH Steuersätze: Vergleich der Steuersätze bei Wertpapiererträgen

Wertpapiererträge sind eine feine Sache. Fast ganz ohne Ihr Zutun können die Wertpapiere Früchte tragen und stolze Erträge abwerfen. Eine Sache stört jedoch die meisten Anleger: Die satten Steuersätze für Wertpapiererträge.

Immer öfter spielen deshalb Anleger mit dem Gedanken, den Handel der Wertpapiere über eine GmbH abzuwickeln. In der Tat gibt es gewaltige Unterschiede bei der Besteuerung der Wertpapiererträge zwischen natürlichen und juristischen Personen. Diese beziehen sich zum Beispiel auf die Steuerzahlungen an sich, aber auch die Absetzbarkeit der Kosten oder Ähnliches.

Im Folgenden machen wir Sie mit den Unterschieden vertraut und zeigen Ihnen, wie hoch die GmbH Steuersätze für verschiedene Wertpapiererträge ausfallen.

Aktien

Selbstverständlich können vermögensverwaltende Gesellschaften problemlos an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sein. Die Beteiligung durch den Kauf von Aktien ist mit einer vermögensverwaltenden GmbH also grundsätzlich möglich. Und nicht nur das. Die GmbH profitiert hier von deutlich angenehmeren Rahmenbedingungen im Steuerrecht.

Wie der §8 Abs. 2 Satz 1 KStG definiert, sind die Veräußerungsgewinne der GmbH aus den Aktienveräußerungen stark steuerbegünstigt. Rund 95 Prozent der Veräußerungen können de facto steuerfrei abgewickelt werden. Konkret bedeutet das, dass die GmbH hier lediglich eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent auf die erzielten Gewinne in Höhe von fünf Prozent zahlen muss. Die effektive Steuerlast liegt damit bei rund 0,75 Prozent. Wenn noch Gewerbesteuer hinzukommt, liegt die Steuerlast bei gesamt 1,54 Prozent.

Achtung: Zwischen den Veräußerungsgewinnen und den Dividenden gibt es Unterschiede. Die Dividenden werden dann mit 30,83 Prozent versteuert, wenn die GmbH weniger als 15 Prozent der Anteile am Unternehmen besitzt. Hält die vermögensverwaltende GmbH mehr als 15 Prozent, sind auch die Dividenden zu 95 Prozent steuerfrei.

Übrigens: Zwischen der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer gibt es hier Unterschiede. Für die Gewerbesteuer-Befreiung müssen die Anteile bei mindestens 15 Prozent liegen. Für die Körperschaftssteuer-Befreiung bei nur mindestens zehn Prozent.

Gewinne ausEffektive Steuerlast
der GmbH
Effektive Steuerlast Privatanleger
Kursgewinnen1,54 %26,38 %
Dividenden
(mit Streubesitz bis max. 15%)
30,83 %26,38 %

Termingeschäfte

Neben der Investition in Aktien kommt für eine GmbH wie eine vermögensverwaltende GmbH natürlich auch die Investition in Termingeschäfte wie Futures, Optionen oder Differenzkontrakte (CFDs) in Frage. In diesem Fall gelten jedoch andere GmbH Steuersätze als für den Aktienhandel.

Gewinne aus diesen Termingeschäften werden mit der vollen Steuerlast von 30,83 Prozent besteuert. Zwar ergeben sich so direkt keine steuerlichen Vorteile für die GmbH, diese finden sich jedoch in der Absetzbarkeit der Kosten.

Die vermögensverwaltende GmbH kann ihre Gewinne aus den Termingeschäften gegenüber den Einzelanlegern mindern. Diese kann nämlich Kosten für Tools, Datenbanken oder Ähnliches steuerlich geltend machen. Obwohl Privatanleger mit einem Steuersatz von 26,38 Prozent hier auf dem Papier besser aufgestellt sind, kann diese aufgrund der fehlenden Anrechenbarkeit der Kosten am Ende trotzdem höher ausfallen.

Zusätzlich interessant sind die Termingeschäfte für die vermögensverwaltende GmbH auch aufgrund der sogenannten Verlustverrechnungsbeschränkung. Seit dem 1. Januar 2021 greift dieses Gesetz, welches vorsieht, dass Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Summe von 20.000 Euro geltend gemacht werden können. Zumindest für Privatpersonen. Für die GmbH gilt diese Beschränkung von 20.000 Euro nicht.

Gewinne ausEffektive Steuerlast
der GmbH
Effektive Steuerlast Privatanleger
Termingeschäften30,83 %, aber Anrechenbarkeit der Kosten26,38 %, aber keine Anrechenbarkeit der Kosten

Fonds

Noch einmal ein Sonderfall ist es, wenn die GmbH in Fonds investiert ist. In diesem Fall wird die Umsetzung der Steuersätze durch die Teilfreistellungen dominiert. Die Höhe dieser Teilfreistellungen richtet sich danach, in welche Art von Fonds investiert wird.

Bei den Aktienfonds mit einem Anteil von mehr als 51 Prozent Aktienpapieren liegt die Teilfreistellung für die Körperschaftssteuer bei 80 Prozent. Bei der Gewerbesteuer bei 40 Prozent. Immerhin noch 40 Prozent Teilfreistellung bei der Körperschaftssteuer bringen die Mischfonds mit 25 bis 50 Prozent Aktienpapieren. Bei der Gewerbesteuer liegt die Teilfreistellung hier bei 20 Prozent.

Handelt es sich wiederum um Immobilienfonds, liegt die Teilfreistellung bei der Körperschaftssteuer bei 60 Prozent, bei der Gewerbesteuer bei 30 Prozent. Lediglich für Rentenfonds greift die Teilfreistellung nicht. Hier liegt diese also sowohl bei der Körperschaftssteuer als auch bei der Gewerbesteuer bei null Prozent.

Rund um die Teilfreistellungen wichtig: Diese gelten nicht nur für die Erträge, sondern auch für die Kostengeltendmachung. Liegt die Teilfreistellung also bei 60 Prozent, können auch nur 40 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Gewinne ausEffektive Steuerlast
der GmbH
Effektive Steuerlast Privatanleger
Aktienfonds
(mind. 51% Aktien)
1,54 %26,38 %
Mischfonds
(25-50% Aktien)
30,83 %26,38 %
Immobilienfonds16,83 %10,55 %
Rentenfonds30,83 %26,38 %

Fazit: Einige Vorteile erkennbar

Der Handel mit Wertpapiererträgen kann für Privatpersonen einige unangenehme Steuerbelastungen nach sich ziehen. Mit einer GmbH wie einer vermögensverwaltenden GmbH können diese in vielen Fällen umgangen werden. Beachten sollten Sie jedoch, dass es Unterschiede zwischen den einzelnen Anlageklassen gibt. Nicht in allen Fällen ist die effektive Steuerlast für die GmbH wirklich geringer. Als lohnenswerteste Option dienen hier sicherlich die Aktienpapiere, bei denen jene Steuerlast um ein Vielfaches gemindert werden kann.


Kostenlose Erstberatung

Lernen Sie die Honorarberatung kennen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf