Vorsorgevollmacht

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen aufgrund verschiedener Ursachen nicht mehr zu eigenen Entscheidungen fähig sind. Abhilfe können dann verschiedene Vollmachten schaffen, zu denen in Deutschland auch die sogenannte Vorsorgevollmacht gehört.

Was ist die Vorsorgevollmacht?

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Willenserklärung, in welcher laut deutschem Recht eine Person eine andere Person dazu bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben für den sogenannten Vollmachtgeber zu erledigen.

Eingesetzt werden kann diese Vorsorgevollmacht zum Beispiel im Falle einer Notsituation, wobei diese jedoch keine gesetzliche Voraussetzung ist. Durch die Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum sogenannten Vertreter im Willen. Das bedeutet, dass er die Entscheidungen für den nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber treffen kann.

Beziehen kann sich die Vorsorgevollmacht auf unterschiedliche Bereiche, wie zum Beispiel Vermögensangelegenheiten, ärztliche und pflegerische Maßnahmen oder Entscheidungen über die Unterbringung und den Aufenthaltsort.

Es ist in vielen Fällen ratsam, eine weitere Person in der Vorsorgevollmacht zu verankern und so das Vier-Augen-Prinzip zu etablieren

Was ist bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten?

Da der Bevollmächtigte die Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen kann, setzt eine Vorsorgevollmacht natürlich ein inniges Vertrauensverhältnis zwischen beiden Personen voraus. Zusätzlich kann es in vielen Fällen dennoch ratsam sein, eine weitere Person in der Vorsorgevollmacht zu verankern und so das Vier-Augen-Prinzip zu etablieren.

Rund um die Vollmacht ist zudem zu beachten, dass bei bestimmten Aufgaben und Entscheidungen gerichtliche Stellen informiert werden müssen. Dies ist zum Beispiel bei gefährlichen Operationen oder einer starken Medikation der Fall. Rund um die Vermögensangelegenheiten wiederum müssen die Gerichte nicht informiert werden.

Wer setzt die Vorsorgevollmacht auf?

Rein theoretisch kann die Vorsorgevollmacht von jeder Person aufgesetzt werden. Hiervon ist allerdings dringend abzuraten. Damit hier alles rechtens ist, müssen zahlreiche unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt und gesetzliche Grundlagen beachtet werden. Ohne professionelle Unterstützung ist dies nicht zu schaffen.

Gebeten werden sollte beim Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht also immer ein Notar oder Rechtsanwalt. Dieser kann die Vollmacht nicht nur notariell beglaubigen, sondern hilft auch bereits im Vorfeld mit dem gesamten Prozess des Aufsetzens. Ratsam ist es dabei, auf eine sogenannte Honorarberatung zurückzugreifen. Hier wird ein fester Stundensatz vereinbart, der somit auch garantiert, dass der Berater die eigenen des Klienten auf beste Art und Weise vertritt.

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